So wählen Sie richtig

WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE GEMEINDERATSWAHL 2024

Am 9. Juni 2024 entscheiden Sie, welche Personen Ihres Vertrauens die Kommunalpolitik für unsere Stadt mitgestalten werden. Gewählt wird wieder nach den Grundsätzen der unechten Teilortswahl, d. h. jedem Stadtteil (Wahlbezirk) ist eine Anzahl Vertreterinnen und Vertretern zugeordnet, die in den Gemeinderat von allen Wählerinnen und Wählern der ganzen Stadt gewählt werden können. Insgesamt sind dies für Altensteig 22 Stadträtinnen bzw. Stadträte. Diese verteilen sich aufgrund der Hauptsatzung und der Eingemeindungsverträge auf die Wohnbezirke folgendermaßen:

Die Möglichkeit der Persönlichkeitswahl wird dadurch gestärkt, dass einer Bewerberin bzw. einem Bewerber bis zu 3 Stimmen gegeben werden können (Kumulieren). Dies gilt auch für die Wohnbezirke mit nur 1 oder 2 wählbaren Vertreter/innen. Gewählt ist von Ihnen nur ein/e eindeutig bestimmte/r Bewerber/in. Sie kennzeichnen sie bzw. ihn am besten mit den Zahlen 1, 2 oder 3 hinter dem vorgedruckten Namen (die Zahl bedeutet die Anzahl der Stimmen, welche die Kandidatin bzw. der Kandidat von Ihnen erhält).

FÜR ALTENSTEIG UND SEINE STADTTEILE GILT DEMNACH:

Sie haben insgesamt 22 Stimmen zu vergeben. Die Stimmenzahl können Sie nach Ihrem Belieben verteilen, auf Bewerber/innen von Altensteig-Kernstadt oder auch auf Bewerber/innen von den Stadtteilen (Wohnbezirken). Für jede/n Bewerber/in bis zu 3 Stimmen, aber eben zusammen nicht mehr als 22 Stimmen! Beachten Sie dazu auch die Hinweise auf den Stimmzetteln.

Sie dürfen Ihre Stimmen (je Kandidat/in bis zu 3) nur auf so viele Bewerber/innen verteilen, wie dieser Stadtteil Sitze im Gemeinderat beanspruchen kann, also

Altensteig-Kernstadt   10 Sitze -> Max. 10 Bewerber können Stimmen von Ihnen bekommen

Altensteigdorf   1 Sitz -> Nur 1 Bewerber darf Stimmen von Ihnen bekommen, auch wenn 2 Bewerber antreten

Berneck   1 Sitz -> Nur 1 Bewerber darf Stimmen von Ihnen bekommen, auch wenn 2 Bewerber antreten

Garrweiler   1  Sitz -> Nur 1 Bewerber darf Stimmen von Ihnen bekommen, auch wenn 2 Bewerber antreten

Hornberg  1 Sitz -> Nur 1 Bewerber darf Stimmen von Ihnen bekommen, auch wenn 2 Bewerber antreten

Spielberg   2 Sitze -> Max. 2 Bewerber dürfen Stimmen von Ihnen bekommen, auch wenn 3 Bewerber antreten

Überberg   1 Sitz -> Nur 1 Bewerber darf Stimmen von Ihnen bekommen, auch wenn 2 Bewerber antreten

Walddorf   3 Sitze -> Max. 3 Bewerber dürfen Stimmen von Ihnen bekommen, auch wenn 4 Bewerber antreten

Wart   2 Sitze -> Max. 2 Bewerber dürfen Stimmen von Ihnen bekommen, auch wenn 3 Bewerber antreten

 

ALSO, MACHEN SIE KEINEN FEHLER UND VERSCHENKEN SIE KEINE STIMMEN!

Wenn Sie in einem Stadtteil, der mehr Bewerber als garantierte Sitze im Gemeinderat hat Ihre Stimmen allen Bewerbern (maximal 3 je Bewerber) geben, dann sind all Ihre Stimmen für die Bewerber dieses Stadtteils ungültig und werden nicht gezählt. 

Wenn Sie den Stimmzettel der Freien Wähler Altensteig ohne besondere Kennzeichnung der Stimmenanzahl für die einzelnen Kandidat/innen abgeben, erhalten jeweils die erstgenannten Bewerber/innen für die einzelnen Stadtteile jeweils eine Stimme, aber eben nur so viele Kandi­dat/innen, wie dieser Stadtteil Sitze im Gemeinderat zu beanspruchen hat.

Panaschieren bedeutet, Sie können auch Kandidat/innen von anderen Wählervereinigungen oder Parteien auf unseren Stimmzettel übertragen. Sie dürfen aber nicht mehr als insgesamt 22 Stimmen vergeben! Panaschieren dürfen Sie allerdings nur innerhalb der einzelnen Wohnbezirke (Stadtteile), weil die Bewerber/innen für ihren jeweiligen Stadtteil kandidieren. Übertragen Sie hierzu am besten Name und Vorname des/der Bewerber/in, so dass Ihr Wählerwille deutlich wird.